Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 12.01.2026)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – setstaff.de

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen setstaff.de (nachfolgend „Setstaff“ oder „Auftragnehmer“) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten für alle Verträge, die Setstaff mit Auftraggebern abschließt, und werden zugleich Bestandteil aller bestätigten Angebote. Die Wirksamkeit erstreckt sich auch auf künftige Vertragsverhältnisse, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

Unter dem einheitlichen Begriff „Einsatzkräfte“ werden alle Personen zusammengefasst, die von Setstaff vorgestellt, überlassen, vermittelt oder in sonstiger Weise koordiniert werden. Da Setstaff primär auf selbstständiger Basis vermittelt, handelt es sich hierbei um freiberuflich tätige Dienstleister, zu denen insbesondere Promoter, Messehostessen, Freelancer und Models zählen. Soweit gesetzliche Bestimmungen ausschließlich für die Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) einschlägig sind, wird dies in diesen AGB kenntlich gemacht.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

2. Vertragsabschluss

Die Darstellung von Leistungen auf www.setstaff.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Setstaff dem Auftraggeber ein konkretes Angebot (Einsatzzeitraum, Ort, Preis) per E-Mail übermittelt und der Auftraggeber dieses Angebot in Textform (z.B. per E-Mail-Antwort) bestätigt. Mit dieser Annahme beauftragt der Auftraggeber Setstaff verbindlich mit der Vermittlung oder Bereitstellung von Einsatzkräften.

3. Fürsorge- / Mitwirkungspflichten / Arbeitsschutz

Der Auftraggeber hat am Einsatzort sämtliche gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit einzuhalten. Dies umfasst die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und die Information der Einsatzkräfte über Gefahrenquellen.

Auch bei Einsätzen selbstständiger Dienstleister obliegt es dem Auftraggeber, die Einhaltung aller Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sicherzustellen. Der Auftraggeber stellt Setstaff von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.

4. Verpflegung der Einsatzkräfte

Der Auftraggeber stellt allen Einsatzkräften während des Einsatzes am Veranstaltungsort in angemessenem Umfang kostenfrei Essen und alkoholfreie Getränke bereit. Erfolgt keine kostenfreie Verpflegung, ist Setstaff berechtigt, dem Auftraggeber eine Verpflegungspauschale in Höhe von 15,00 Euro pro Person und Einsatztag in Rechnung zu stellen.

5. Zurückweisung / Austausch

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Einsatzkräfte ohne sachlichen Grund zurückzuweisen. Bei Unzufriedenheit ist Setstaff unverzüglich in Textform zu informieren. Setstaff ist berechtigt, bei berechtigter Beanstandung oder aus organisatorischen Gründen gleichwertige Ersatzkräfte zu stellen. Lehnt der Auftraggeber sowohl die ursprüngliche als auch eine gleichwertige Ersatzkraft ab, gilt der Einsatz als storniert und wird nach den Stornoregelungen (§ 7) abgerechnet.

6. Leistungshindernisse / Rücktritt

Setstaff wird von der Leistungspflicht befreit, wenn außergewöhnliche, nicht schuldhaft verursachte Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks) die Durchführung unmöglich machen. Erscheint eine Einsatzkraft nicht, hat der Auftraggeber Setstaff unverzüglich zu informieren, damit Setstaff sich um Ersatz bemühen kann.

7. Stornierung eines Einsatzes

Bei einer Stornierung des Auftraggebers vor Beginn des Auftrages werden folgende Prozentsätze der Nettoauftragssumme als Stornogebühren fällig:

  • Vom Tag der Buchung bis 14 Tage vor Einsatzbeginn: 50 %

  • Zwischen 14 und 7 Tagen vor Einsatzbeginn: 80 %

  • Ab dem 7. Tag vor Einsatzbeginn: 100 %

Eine Stornierung nach Einsatzbeginn ist ausgeschlossen. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko.

8. Abrechnung

Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind mit Zugang sofort ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn der Betrag nicht innerhalb von sieben Kalendertagen auf dem Konto von Setstaff eingeht.

Für Einsätze selbstständiger Dienstleister gilt, dass die vereinbarte Vergütung unabhängig von einer vorzeitigen Beendigung durch den Kunden (z.B. früheres Ende der Messe) in voller Höhe fällig bleibt. Zuschläge (Nacht 22-06 Uhr, Feiertage) werden gemäß Angebot berechnet.

9. Ausschluss der Aufrechnung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

10. Gewährleistung / Haftung

Da die Einsatzkräfte unter Leitung und Aufsicht des Auftraggebers tätig werden, haftet Setstaff nicht für Schäden, die durch die Einsatzkräfte verursacht werden. Setstaff haftet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl der Personen. Bei selbstständigen Dienstleistern tritt Setstaff nur als Vermittler auf; Setstaff haftet nicht für deren Pflichtverletzungen. Das Risiko einer statusrechtlichen Neubewertung (Scheinselbstständigkeit) trägt der Auftraggeber, sofern Setstaff kein vorsätzliches Verschulden trifft.

11. Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis zu 24 Monate nach Abschluss der letzten Beauftragung keine von Setstaff vorgestellten oder eingesetzten Personen direkt oder indirekt (unter Umgehung von Setstaff) zu beschäftigen oder zu beauftragen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 EUR je Person fällig.

12. Nutzungsrechte (Foto / Video)

Die Erstellung und Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen der Einsatzkräfte über interne Dokumentationszwecke hinaus bedarf der Zustimmung von Setstaff und dem Erwerb eines Buyouts. Jede kommerzielle Nutzung ohne vorherige Vereinbarung ist untersagt.

13. Vertragslaufzeit / Kündigung

Bei selbstständigen Kräften enden die Verträge automatisch mit Ablauf des Projekts. Eine Kündigung während eines bereits bestätigten Einsatzzeitraums ist ausgeschlossen.

14. Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien behandeln alle zugänglich gemachten Informationen (insbesondere Daten der Einsatzkräfte und Kalkulationen) streng vertraulich. Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß DSGVO verarbeitet.

15. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Textform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Setstaff. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages wirksam.